§ 1 – Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen
Rentevent GmbH (Verwender) und den Vertragspartnern (Kunde) aus Miet-,
Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträgen, abgeschlossenen Verträge.
Diese
AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Der Kunde erkennt
die AGB mit der Angebotsannahme an. Sondervereinbarungen & Nebenabreden
bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des
Verwenders gültig.

§ 2 – Angebot/Annahme
Die Angebote vom Verwender sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande,
wenn der Kunde dem Angebot vom Verwender einen Auftrag erteilt und hierauf
eine Auftragsbestätigung vom Verwender erhalten hat.
Die Bestätigung des
Angebots muss schriftlich durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
Die
Übermittlung der Auftragsbestätigung via E-Mail oder Fax ist erlaubt.
Die
Auftragsbestätigung durch den Verwender kann durch die Übergabe der Ware ,
bzw. mit der Rechnungsstellung durch den Verwender ersetzt werden.
Die
geschuldeten Leistungen beider Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich
aus dem jeweiligen schriftlich geschlossenen Vertrag und diesen
Geschäftsbedingungen.
Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der
Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

§ 3 – Mitwirkungspflichten des Kunden (Informationspflicht,
Sicherheit, Baufreiheit)
1. Informationspflicht
Der Kunde hat dem Verwender alle zur Vertragserfüllung
erforderlichen Informationen und Unterlagen vor Vertragsschluss bzw. auf
Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Bei Nichterfüllung dieser Obliegenheit durch
den Kunden hat der Verwender ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich seiner
vertraglichen Leistungen.
2. Sicherheit
Der Kunde trägt in seinem Verantwortungsbereich die Sorge dafür,
dass alle Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen eingehalten werden.
Er
hat den Verwender und deren Beschäftigte insbesondere über die mit den
Arbeiten verbundenen Gesundheits- und Sicherheitsgefahren zu unterrichten und
mit dem Verwender entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
abzustimmen.
Ist der Kunde Arbeitgeber im Sinne des § 8 Abs. 2 ArbSchG, so
trägt er die Verantwortung für die Einhaltung und Durchführung der Sicherheits-
und Gesundheitsschutzbestimmungen durch Beschäftigte von dem Verwender in
seinem betrieblichen Einsatzort.
Ist der Kunde Veranstalter, so obliegt ihm die

Verantwortung für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen und technischen
Abläufe der Veranstaltung.
Ist der Kunde Betreiber der Veranstaltungs- oder
Produktionsstätte, so sorgt er für den sicheren Zustand seiner Stätte, seiner
betrieblichen Einrichtungen und der bereitgestellten Arbeitsmittel.
3. Baufreiheit
Der Kunde sorgt für die erforderliche Baufreiheit und verschafft
den Mitarbeitern und Beauftragten von dem Verwender ungehinderten Zugang zu
den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen.

§ 4 – Miete (Preise, Kaution, Zahlungsbedingungen, Dauer,
Erfüllungsort, Gefahrenübergang, änderungsvorbehalt,
Mängel, Sorgfaltspflichten, Haftung, Kündigung & Rücktritt)
1. Preise
Alle auf der Internetseite des Verwenders genannten Preise sind als
Nettopreise, also ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Die Preise
verstehen sich als Selbstabholerpreise; Kosten für etwaige Transporte, Auf- und
Abbauarbeiten, sowie Bedienpersonal werden gesondert berechnet.
Skonto
kann durch den Kunden nicht in Abzug gebracht werden.
Die Mietdauer wird
nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll.
Die Mindestmietdauer
beträgt einen Tag.
2. Kaution
Bei Neukunden, bzw. auf Verlangen des Verwenders, ist bei der
Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution in Höhe von 30% der Mietware,
mindestens aber 200EUR vom Kunden zu hinterlegen.
Bei der Rückgabe der
Mietsache ist die Kaution wieder Zug-um-Zug auszuzahlen.
Der Kunde hat sich
auf Verlangen des Verwenders durch einen gültigen deutschen Lichtbildausweis
zu legitimieren.
3. Zahlungsbedingungen
Ist ein Vertrag zwischen Verwender und Kunde
geschlossen, ist der Kunde zur Zahlung des Mietpreises auch dann verpflichtet,
wenn die Ware endgültig nicht benötigt wird.
Selbstabholerkunden zahlen, wenn
nicht anders vereinbart, bei der Abholung der Mietgegenstände in Bar oder mit
EC-Karte.
Bei Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag, wenn nicht anders
vereinbart, am Veranstaltungstag in Bar oder mit EC-Karte zu
zahlen.
Auslieferungen an Vorkasse-Kunden erfolgen erst nach
Zahlungseingang.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht
fristgemäß nach, ist der Verwender berechtigt, die zu der Zeit geltenden
Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
4. Dauer
Die Mietlaufzeit beginnt und endet zu dem im Vertrag angegebenen
Zeitpunkt.
Wenn Beginn und Ende nicht eindeutig im Vertrag geregelt sind,
beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietsache an den Kunden, bzw. bei
vereinbarter Versendung, mit der Übergabe an den Transporteur und endet mit

der tatsächlichen Rückgabe an den Verwender.
Wurden Mietgegenstände nicht
rechtzeitig zum Rückgabetermin beim Verwender abgegeben, werden für jeden
angebrochenen Tag nachträgliche Mieten berechnet, ohne dass sich die Rechte
aus einem Mietvertrag für den Kunden verlängern.
Weitere Folgekosten des
Verwenders (z.B. zweimaliges Anfahren, Verzug des Verwenders ggü. einem
Dritten usw.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist grundsätzlich
Berlin.
Sofern der Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, wird als Erfüllungsort für beide Vertragsparteien Berlin
vereinbart.
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, gilt der im Vertrag genannte
Übergabeort als vereinbarter Erfüllungsort.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe der
Mietgegenstände auf den Kunden über.
Wenn eine Versendung der Mietsache
vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Mietobjekt an
die Transportperson übergeben wurde.
Wurde die Abholung durch den Kunden
vereinbart, so geht die Gefahr mit der tatsächlichen Herausgabe der
Mietgegenstände an den Kunden auf den Kunden über.
Der Kunde trägt die
Gefahr bis zur Rückgabe der Mietgegenstände an den Verwender.
7. Änderungsvorbehalt
Der Verwender behält sich vor, wenn bestellte
Mietgegenstände nicht lieferbar seien sollten, diese durch gleich- oder
höherwertigere Gegenstände zu ersetzen, sofern berechtigte Interessen des
Kunden nicht entgegenstehen und die Ersetzung für den Kunden zumutbar ist.
8. Mängel
Der Kunde hat sich unverzüglich nach der Übergabe von der
Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Mietobjekte,
einschließlich des Zubehörs zu überzeugen; Erkennbare Mängel sind dem
Verwender unverzüglich nach Feststellung durch den Kunden
mitzuteilen.
Verborgene Mängel sind dem Verwender unmittelbar nach deren
Feststellung anzuzeigen.
Spätere Reklamationen, insbesondere nach Einsatz
der Geräte, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Mietgegenstände werden
bei Rückgabe an den Verwender durch diesen einer Sichtkontrolle unterzogen.
Die technische Funktionsfähigkeit kann vom Vermieter umständehalber auch im
Nachhinein überprüft werden.
Die Ergebnisse der Kontrollen durch den
Verwender und ggf. daraus entstehende Ansprüche gegen den Kunden, sind für
diesen bindend.
Vom Kunden beanstandete Mietgegenstände sind auf
Verlangen frachtkostenfrei an den Verwender zurückzusenden.
Der Verwender
erstattet die Transportkosten im Falle einer berechtigten Mängelrüge.
9. Sorgfaltspflichten
Alle Mietgegenstände müssen durch den Kunden mit der
individuellen Sorgfalt behandelt werden, die zum Schutz der Gegenstände und

für ein einwandfreies Funktionieren unabdingbar sind.
Im Speziellen…
müssen
alle für die Nutzung der Mietgegenstände maßgeblichen technischen
Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehören
insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, TÜV- und DIN-Vorschriften und
sonstige geltende Sicherheitsbestimmungen in ihren jeweils gültigen Fassungen.
• dürfen alle Mietgegenstände nur für den für sie vorgesehenen
Einsatzzweck verwendet werden.
• müssen alle elektrischen Betriebsmittel an der für sie vorgesehenen
Netzspannung betrieben werden.
• müssen alle Schirme und Zelte bei Wind und Regen geschlossen, bzw.
abgebaut werden.
• müssen Kühlgeräte stehend und mit Husse transportiert werden.
• dürfen Mietgegenstände nur mit rückstandslosen Materialien
behandelt/beklebt werden (hochwertiges Gaffer-Tape)
• dürfen keine baulichen Veränderungen an Bühnenbauelementen (z.B.
Tacker-Klammern in Bütec-Platten) vorgenommen werden.
• muss jeder Mietgegenstand in dem für ihn vorgesehenen Case
transportiert werden, sofern nicht anders vereinbart.
• müssen alle Cases vor unsachgemäßen Umgang geschützt werden (z.B.
Verschlüsse ordentlich öffnen und schließen, nicht im Regen stehen lassen)
Die Mietgegenstände müssen im Auslieferungszustand an den Verwender
zurückgegeben werden.
Veränderungen an den Mietgegenständen jeglicher Art,
sind ausdrücklich verboten.
Die Kosten für die Wiederherstellung des
Auslieferungszustandes trägt der Kunde (auch bei Verunreinigungen).
10. Haftung
Der Kunde haftet für alle während des Mietzeitraums entstehenden
Sachmängel an den Mietgegenständen und deren Untergang; auch dann, wenn
er den Sachmangel/Untergang nicht selbst zu verschulden hat (Einwirkung
Dritter).
Der Kunde haftet für das Material zum Neuwert.
Sachmängel, die
während des Mietzeitraums entstehen, sind dem Verwender sofort
anzuzeigen.
Durch den Kunden ausgeführte oder autorisierte Reparaturen an
den Mietgegenständen sind nicht erlaubt.
Die tägliche Wartung der
Mietgegenstände während des Mietzeitraums (z.B. Reinigung), geht zu Lasten
des Mieters; ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel (Nebelflüssigkeit, Gaffer – Tape
usw.).
Wird der Mietgegenstand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand
(Sachmangel) an den Verwender zurückgegeben, hat der Kunde, unbeschadet
weiterer Schadensersatzanspruche des Verwenders, dem Verwender für die Zeit
der Instandsetzung den vollen Mietpreis zu zahlen.
Tritt an einem
Mietgegenstand während des Mietzeitraums ein Sachmangel auf, den der Kunde
nicht selbst zuverschulden hat, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler
beheben oder den Gegenstand austauschen.
Der Verwender haftet für
Sachschäden, die dem Kunden beim Gebrauch der Mietsache an seinem
Eigentum entstehen, nur soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhalten vom Verwender oder dessen Erfüllungsgehilfen

beruhen.
Der Verwender haftet für die Verletzung von Leib, Körper und
Gesundheit, soweit diese zumindest fahrlässig vom Verwender oder dessen
Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
Kann der Verwender aus Gründen, die
er nicht selbst zu verschulden hat (höhere Gewalt), nicht oder nur verspätet
liefern, kann der Kunde keinen Schadensersatz geltend machen.
Eine Ausfuhr
der Mietgegenstände ins Ausland ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Verwenders erlaubt.
Bei mehrtägigen Außenveranstaltungen ist der Kunde für
die angemietete Technik voll verantwortlich; er haftet für alle entstehenden
Sachmängel (z.B. durch witterungsbedingte Einflüsse) und für den Untergang der
Mietgegenstände (Diebstahl oder Zerstörung).
Bleiben Mietgegenstände über
Nacht aufgebaut, verpflichtet sich der Kunde für eine angemessene Bewachung
und Versicherung der Mietgegenstände zu sorgen.
Die Kosten für Bewachung
und Versicherung trägt der Kunde.
11. Kündigung & Rücktritt
Der Verwender kann den Vertrag aus wichtigem
Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt,
• eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben,
• das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wurde.
• der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
• er wesentliche Vertragspflichten verletzt hat,
• die Mietgegenstände vertragswidrig von ihm verwendet werden,
• der Kunde Mietgegenstände an einen anderen als den vereinbarten Ort
verbringt oder nutzt.
§ 580 a BGB wird ausgeschlossen.
Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die der Verwender nicht zu
vertreten hat, so behält sich der Verwender das Recht vor, einen pauschalierten
Schadensersatzanspruch wie folgt geltend zu machen:
• Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit: 40% des
Auftragswertes
• Rücktritt weniger als 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit: 60% des
Auftragswertes
• Rücktritt weniger als eine Woche vor Beginn der Vertragslaufzeit: 80% des
Auftragswertes.
Der Verwender behält sich alle möglichen rechtlichen Schritte
vor.
Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind
nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

§ 5 – Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
Ausschließlicher Gerichtsstand für Verwender und Kunde ist Berlin.
Stand: Mai 2018