1. Anwendung
Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen finden auch dann für zukünftige Leistungsvereinbarungen Anwendung, wenn deren Einbeziehung nicht ausdrücklich vereinbart wird. Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit.
Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
2. Vertragsgrundlagen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Umsatzsteuer, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Berlin.
Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Rücklieferung des gemieteten Gegenstandes hat durch Übergabe in unserem Unternehmen zu erfolgen.
Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Versendung der gemieteten Gegenstände durch einen Transporteur. Der Transporteur ist von dem Kunden zu beauftragen und muss uns eine von dem Kunden unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Gefahr für die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur auf den Kunden über.
3. Mietvereinbarungen
Bei Übergabe der Anlage unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Mit ihrer Unterschrift erkennt sie für den Kunden verbindlich an, dass sich die Anlage in einwandfreiem Zustand befindet. Außerdem erkennt sie mit ihrer Unterschrift für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen.
Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
4. Vertragsbeeinträchtigungen
Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat, es sei denn, wir haben die Nichtdurchführung zu vertreten, in diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen, nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist, nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
5. Überlassungseinschränkung
Der Kunde darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichem Zugriff Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung).
6. Kundenhaftung
Der Kunde hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Veränderungen an dem Mietgegenstand sind dem Kunden untersagt. Die Gefahr des Unterganges, des Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder die Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Er haftet für Beschädigungen, Verlust, zeitweisem Entzug und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Anlage nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort telefonisch und per Fax anzuzeigen.
7. Vermieterhaftung
Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf die Höhe der für den Mietgegenstand vereinbarten Miete, ausgenommen davon sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
8. Veranstalterhaftung
Wenn wir die technische Durchführung einer Veranstaltung übernehmen, gilt die Haftungsregelung aus Ziffer 7 mit der Ausnahme, dass im Fall leichter Fahrlässigkeit wir nur in Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer haften, ausgenommen davon sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
9. Genehmigungen
Sofern behördliche Genehmigungen für den Einsatz oder den Betrieb der Mietgegenstände bzw. für die Vornahme der Veranstaltung einzuholen sind, ist der Kunde hierfür verantwortlich.
10. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, das von uns eingesetzte Personal, insbesondere die von uns Beauftragten, während der Zusammenarbeit und für die Dauer von weiteren 12 Monaten weder unmittelbar noch mittelbar selbst zu beauftragen bzw. zu beschäftigen. Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.000,00 € je abgeworbener Person. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen.
11. Diskriminierungsverbot
Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen rassistischen, sexistischen oder extremistischen Inhaltes abzubrechen bzw. die von uns installierte oder betrieben Technik abzuschalten. Der Kunde ist in diesem Fall dennoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.